Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermHundehaltung anmelden

Hundehaltung anmelden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Die Anmeldung kann schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich erfolgen.

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer

Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3331

Telefonzeiten und Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 -bis 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Alle Informationen anzeigen