Wohnsitz Abmeldung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Terminvereinbarung möglich!
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
- genaue Andresse des neuen Wohnsitzes
- ggf. schriftliche Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, bei Umzug (zum anderen Elternteil) eines Kindes unter 16 Jahren.
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
- bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht notwendig, die Meldebehörde der Zuzugsgemeinde teilt der Wegzugsgemeinde den Wohnungswechsel mit
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
67069 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Telefon
ohne Vorwahl
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Zur Online-TerminvereinbarungStadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
67071 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Telefon
ohne Vorwahl
Telefon
Fax
Webseite
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Postanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
ohne Vorwahl
Telefon
Fax
Webseite
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
67065 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
ohne Vorwahl