Bewohnerparkausweis Erteilung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAls Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Bewohnerparkausweise können lediglich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen ausgestellt werden.
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Terminvereinbarung notwendig !
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
- gültige Fahrerlaubnis
- keine Meldebescheinigung bei Vorlage eines Reisepasses erforderlich
Personen welche einen Bewohnerparkausweis benötigen, müssen nicht mehr persönlich vorsprechen, sie können jetzt auch eine Vollmacht zur Beantragung ausstellen.
Allerdings muss die bevollmächtigte Person, den Ausweis, Führerschein, und Kfz-Schein im Original, der vollmachtgebenden Person vorzeigen.
Sollte die vollmachtgebende Person nicht der Halter des Fahrzeuges sein, so muss wie sonst auch die Bescheinigung des Fahrzeughalters zur ständigen Nutzung vorgezeigt werden.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Neuausstellung
- 180,00 Euro
Änderung bei Kfz- bzw. Kennzeichenwechsel, Namensänderung, Umzug innerhalb der gleichen Anwohnerparkzone
- 12,80 Euro
Umzug in eine andere Parkzone
- 15,35 Euro
Besucherkarten
- 16 Tageskarten: 40 Euro
Zahlungsart:
Bar- und EC-Kartenzahlung möglich.
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Der Bewohnerparkausweis wird sofort ausgestellt.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Der Bewohnerparkausweis ist so im Fahrzeug anzubringen, dass die gesamte Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist.
Die Auslegung sollte auf der Beifahrerseite erfolgen.
Muss bei einem Umzug in eine andere Parkzone ein komplett neuer Ausweis ausgestellt werden?
Nein, der Bewohnerparkausweis kann umgeschrieben werden (Gebühr 15,35 Euro).
Muss bei einem Fahrzeug-Wechsel ein neuer Ausweis beantragt werden?
Nein, der Bewohnerausweis kann weiter verwendet werden. Bei einem Kennzeichenwechsel muss der Ausweis neu ausgestellt werden (Gebühr 10,20 Euro).
Kann mein Besuch dort auch ohne Ausweis parken?
Nein, der Besuch muss eine sogenannte Besucherkarte im Fahrzeug auslegen. Diese Blöcke á 16 Karten kann jeder Bewohner beantragen (Gebühr pro Block 20 Euro).
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Parkerleichterungen
Adresse
67065 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr
Straßenverkehr - Parkausweise
Adresse
67065 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
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