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mixins.searchInfo_searchTermSchornsteinfeger

Schornsteinfeger

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen (Eigentumswohnungen) sind verpflichtet, die Reinigung und Überprüfung ihrer kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen sowie weitere vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. Der Nachweis durchgeführten Arbeiten erfolgt durch vorgeschreibene Formblätter, die vom Eigentümer dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auszuhändigen sind, es sei denn, dass dieser die Arbeiten selbst ausgeführt hat.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bauaufsicht, Baugenehmigung

Halbergstr. 1
67061 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-3063
+49 621 504-3796

Montag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:00 Uhr

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