Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermKfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)

Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

Voraussetzungen:

  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
 
Verfahrensablauf:

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Zulassung von Fahrzeugen

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-2413

Eine Online Terminvereinbarung ist zwingend notwendig

Montag
08:00 bis 13:00 Uhr

Dienstag
07:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch
08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag
07:00 bis 12:00 Uhr


Telefonische Ereichbarkeit:

Montag - Mittwoch
14:00 bis 15:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen