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mixins.searchInfo_searchTermSondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Öffentliche Straßen, Wege oder Plätze sind dem Gemeingebrauch gewidmet. Dies bedeutet, dass diese Flächen für jede Person zugänglich sind und von der Allgemeinheit genutzt werden können, ohne dass dafür besondere Genehmigungen oder Einschränkungen erforderlich sind.

Wenn Sie auf öffentlichen Flächen Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen, stellt dies eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes dar. Sie müssen hierfür vorab eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) bei der zuständigen Stelle beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Für das Aufstellen von Blumenkübeln auf Gehwegen ist der Bereich Straßenverkehr zuständig

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Tiefbau-Sondernutzung

Rheinuferstraße 9
67061 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-6619
+49 621 504-3290

Nach Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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