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Leichenpass beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Ihre zuständige Stelle:

WBL - Friedhöfe

Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-4849
+49 621 504-2969

Erreichbarkeit Friedhofsverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag
08:30 bis 12:30 Uhr
14:0 bis 16:00 Uhr

Mittwoch
08:30 bis 12:30 Uhr


Freitag
08:30 bis 13:00 Uhr

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