Zweitschrift Gewerbeanmeldung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAusstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.
Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
01.03.2018
Ihre zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Gewerbemeldestelle
Adresse
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Telefon
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Webseite
Öffnungszeiten
Montag
Vorsprache nach Vereinbarung
Dienstag
ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr
Donnerstag
ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr
ab 14:00 Uhr, letzter Einlass 16:40 Uhr