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Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
  • Benutzung der Busspur.

Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Zulassung von Fahrzeugen

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
rollstuhlgerecht
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-2413

Eine Online Terminvereinbarung ist zwingend notwendig

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08:00 bis 13:00 Uhr

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