Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBesucherparkausweis

Besucherparkausweis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Damit auch Besucher in einer Bewohnerparkzone parken können, kann ein Besucherparkausweis (gebührenpflichtige Sondergenehmigung) beantragt werden. Dieser berechtigt,  innerhalb der angegebenen Zone für die Dauer der Gültigkeit auf Kurzzeitparkplätzen zu parken.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Parkerleichterungen

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3750
+49 621 504-3322

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen