Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.
Private Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern können online erfolgen
Die eingereichten Privatanzeigen werden durch die Bußgeldstelle bearbeitet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Privatanzeiger sind verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben in ihrer Anzeige. Ein Zeuge oder eine Zeugin kann sowohl von der Verwaltungsbehörde gegebenenfalls um ergänzende Stellungnahme zur Sache gebeten, als auch vom Gericht sofern es zu einem Verfahren kommt vorgeladen werden.