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mixins.searchInfo_searchTermBehinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Private Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern können online erfolgen  

Die eingereichten Privatanzeigen werden durch die Bußgeldstelle bearbeitet und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Privatanzeiger sind verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben in ihrer Anzeige. Ein Zeuge oder eine Zeugin kann sowohl von der Verwaltungsbehörde gegebenenfalls um ergänzende Stellungnahme zur Sache gebeten, als auch vom Gericht sofern es zu einem Verfahren kommt vorgeladen werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Einsatzleitstelle Ruhender Verkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3212
+49 621 504-3808
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