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mixins.searchInfo_searchTermAusbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten

Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 3 Monaten ableisten. Auslandspraktika im Zusammenhang mit dem Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht förderungsfähig.
 
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant die Beträge, die auch für den Besuch der Ausbildungsstätte, mit dem das Praktikum im Zusammenhang steht, geleistet werden.
 
Bei einem Praktikum im Ausland erfolgt zusätzlich eine pauschale Reisekostenerstattung. Sofern Sie das Bestehen einer Auslandskrankenversicherung nachweisen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. Bei einem Praktikum im außereuropäischen Ausland können ggf., zum Ausgleich von Kaufkraftunterschieden, Zu- oder Abschläge auf den Bedarf erfolgen.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: BAföG / AFBG

Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3600

Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 10:00 Uhr

Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

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