Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag von EUR 5,83.
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular. Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
- Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
- Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken. Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.
Für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens RF
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit Merkzeichen RF
Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- bei Taubblindheit:
- Fachärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen TBI (taubblind)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos)
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer fachärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung
- bei Empfängern von Blindenhilfe:
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid (Folgende Angaben müssen ersichtlich sein: Welche Leistung gewährt wird, der Name des Leistungsempfängers und der Leistungszeitraum.)
- bei Sonderfürsorgeberechtigten
- Bescheinigung über die Feststellung "Sonderfürsorgeberechtigte"
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden.
Die Dauer richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nachweises.
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:
Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe,
Grundsicherung oder
BAföG.
Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen finden Sie auf der Internetseite des Südwestrundfunks.
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
17.04.2019
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
67069 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
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ohne Vorwahl
Telefon
Fax
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Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Zur Online-TerminvereinbarungStadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
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67071 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
67012 Ludwigshafen am Rhein
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Webseite
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
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67059 Ludwigshafen am Rhein
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Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
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67065 Ludwigshafen am Rhein
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67012 Ludwigshafen am Rhein
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