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mixins.searchInfo_searchTermErweitertes Führungszeugnis

Erweitertes Führungszeugnis

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.

Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:

  • Erzieherin oder Erzieher,
  • Lehrerin oder Lehrer,
  • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
  • Bademeisterin oder Bademeister,
  • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
115Bemerkung:
ohne Vorwahl
+49 621 504-3724
+49 621 504-3549

Mittwoch, Donnerstag
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr

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