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mixins.searchInfo_searchTermGeburt anzeigen

Geburt anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Bei Geburt im Krankenhaus wird Ihnen die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses im Original ausgehändigt. Diese muss dann zusammen mit dem ebenfalls ausgehändigten Vordruck Geburtenanmeldung sowie den weiteren vorzulegenden Unterlagen dem zuständigen Standesamt zugeschickt werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Geburten

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-2443
+49 621 504-2473
+49 621 504-2438
+49 621 504-3472

Die Geburt muss zunächst schriftlich angezeigt werden. Eine Anmeldung der Geburt per E-Mail ist nicht möglich. Soweit eine persönliche Vorsprache notwendig sein sollte, werden Sie vom Standesamt zwecks Terminvereinbarung kontaktiert.

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