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mixins.searchInfo_searchTermFlächennutzungsplan aufstellen

Flächennutzungsplan aufstellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bauleitplanung und damit die Aufstellung eines Flächennutzungsplans ist den Gemeinden nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in eigener Verantwortung übertragen.

§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB stellt klar, dass auf die Aufstellung eines Flächennutzungsplans kein Anspruch besteht.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtplanung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-2061
+49 621 504-3794

Montag bis Donnerstag
08:30 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Freitag
08:30 bis 12:00 Uhr

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