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mixins.searchInfo_searchTermSchulbesuch Zurückstellung anordnen

Schulbesuch Zurückstellung anordnen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können eine Zurückstellung Ihres schulpflichtigen Kindes bei der Schulleitung der zuständigen Grundschule schriftlich beantragen.

Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin bzw. dem Schularzt.

Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig und kann nur für die Dauer eines ganzen Schuljahres ausgesprochen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Zurückstellung nur aus wichtigem Grund erfolgen kann. Als „wichtiger Grund“ kommen in der Regel gesundheitliche Gründe in Betracht.

Deshalb wird in jedem Falle bei der Entscheidung, ob eine Zurückstellung erfolgt, das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Es ist jedoch nicht alleine ausschlaggebend. Die Schulleitung wird sorgfältig abwägen, ob eine Zurückstellung gerechtfertigt ist.

Wird eine Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen, so kann der weitere Besuch des Kindergartens empfohlen werden.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

IGS Ludwigshafen Ernst Bloch

Hermann-Hesse-Str. 11
67071 Ludwigshafen am Rhein
0621 504432110
0621 504432198
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