Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.