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mixins.searchInfo_searchTermVerzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die Eltern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Adoption. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist eine Einwilligung des rechtlichen Vaters in die Adoption bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Hat der Vater dagegen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt, ist über diesen Antrag vor der Adoption des Kindes zu entscheiden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Beistandschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Westendstraße 17
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3557

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