Winterdienst
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Dabei gilt:
- Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen.
- Glätte ist sofort mit abstumpfenden Mitteln (Granulat, Sand, Splitt) abzustreuen.
- Die Verwendung von Auftausalzen schadet der Umwelt. Nur in äußersten Ausnahmefällen (zum Beispiel bei Eisregen und dann bei Treppen-, Gefäll- und Steigungsstrecken) kann Salz zur Sicherung eingesetzt werden.
- Mindestens einen circa 1,50 Meter breiten Gehstreifen sollten Sie zum sicheren Gehen freihalten.
- Schneit es weiter, bleibt es trotzdem glatt, bitte vergessen Sie die Nachsorge nicht.
- Haben Sie eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs auf "Ihrem" Gehweg? Bitte räumen oder streuen Sie zumindest an einer Stelle die gesamte Gehwegsbreite, so dass ein sicherer Ein- und Ausstieg für die Fahrgäste möglich ist.
- Bitte beachten Sie, dass Schnee nicht auf Fahrbahnen und/oder Radwege geschoben werden darf. Auch Sinkkästen müssen frei bleiben.
- Häufen Sie Schnee am Gehwegrand an.
- Geräumt und gestreut wird zu den verkehrsüblichen Zeiten, also werktags von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 bis 21 Uhr.
Der Winterdienst des Entsorgungsbetriebs
Der Entsorgungsbetrieb ist für die Sicherheit auf den Fahrbahnen verantwortlich.
Dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Winterdiensteinsätzen rund um die Uhr ruf- und einsatzbereit. Mit Rufbereitschaften und differenzierte Planung werden die Einsatzkräfte je nach Wetterprognose eingeteilt und sind abrufbereit.
- Bis zu 14 Fahrer mit neun großen Streu- und Raumfahrzeugen und sechs kleineren Streufahrzeugen sind dann im Einsatz, um schnellstens die Gefahrenstellen zu sichern. Nach den Schwerpunktplänen werden dabei Brücken, Auffahrten, Strecken mit Buslinien und sonstige wichtige Verbindungsstrecken geräumt und/oder gestreut.
- Zudem sind dann auch bis zu 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Besen, Schippe und Streugut unterwegs, um Überwege wie zum Bespiel "Zebrastreifen" oder sonstige öffentliche, stark frequentierte Flächen begehbar zu sichern.
- Der Wirtschaftsbetrieb bittet zu bedenken, dass große Platzflächen oder Fußgängerzonen nicht flächendeckend geräumt werden können, sondern begehbare Freiflächen und Querungen geschaffen werden.
- Aus ökologischen und ökonomischen Gründen wird zur Verkehrssicherung Feuchtsalz verwendet. Mit geringster Mengung von Salz kann so die höchste Auftauwirkung und somit Verkehrssicherheit erreicht werden. Auf Gehbereichen, Verkehrsinseln und so weiter setzt der Wirtschaftsbetrieb nur Splitt ein.