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Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Waffenwesen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-2156Bemerkung:
Kleiner Waffenschein; Fahndung nach Waffen; Erbfälle; Regelüberprüfungen; Ordnungswidrigkeiten; Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen; Waffenbesitzkarte für Erben; Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und -sammler und Waffensachverständige; Waffenschein zum Führen von Waffen; Europäischer Feuerwaffenpass; Schießerlaubnis; Überprüfung von Schießständen; Erwerb und Veräußerung von Waffen;
+49 621 504-2156

Nur nach telefonischer Terminvereinbarung

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