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mixins.searchInfo_searchTermAusnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Straßenverkehr: Parkerleichterungen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3740
+49 621 504-3322

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

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