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mixins.searchInfo_searchTermReisegewerbekarte verlängern lassen

Reisegewerbekarte verlängern lassen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Gewerbemeldestelle

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-2402
+49 621 504-2403
+49 621 504-2408

Montag

Vorsprache nach Vereinbarung

Dienstag
ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr
Donnerstag
ab 08:00 Uhr, letzter Einlass 11:40 Uhr
ab 14:00 Uhr, letzter Einlass 16:40 Uhr
 

Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.