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mixins.searchInfo_searchTermKörperschaftsteuererklärung abgeben

Körperschaftsteuererklärung abgeben

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Rechtsgebilden gehören insbesondere Kapitalgesellschaften (z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften), Genossenschaften, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie eingetragene und nichteingetragene Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens die Körperschaftsteuer fest. Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 einheitlich 15 Prozent.

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Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Ludwigshafen

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Ludwigshafen umfasst das Gebiet der Städte Frankenthal (Pfalz), Grünstadt und Ludwigshafen am Rhein, der Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie der Verbandsgemeinden Leiningerland, Lambsheim-Heßheim und Maxdorf.

Neben den Aufgaben für den eigenen örtlichen Zuständigkeitsbereich nimmt das Finanzamt Ludwigshafen zudem Aufgaben für die Amtsbezirke anderer Finanzämter wahr:

  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben für die Finanzämter Landau, Neustadt und Speyer-Germersheim.
  • Kapitalverkehrsteuern und Wechselsteuer für die Finanzämter Bingen-Alzey, Kaiserslautern, Kusel-Landstuhl, Landau, Mainz, Neustadt, Pirmasens, Speyer-Germersheim und Worms-Kirchheimbolanden.

​Aufgaben, die für das Finanzamt Ludwigshafen von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Bayernstraße 39
67061 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 5614-0
+49 621 5614-23067
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