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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen

Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Familiennachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie gemeinsam in Deutschland leben möchten.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für mindestens ein Jahr erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Aufenthaltsrechtliche Aufgaben

Mottstraße 1
67063 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3054

Vorsprache und Abgabe der Unterlagen an der Info während der Öffnungszeiten möglich. Es wird ein Kontaktformular erfasst und innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgt die Rückmeldung durch Sachberarbeiter*innen.

Öffnungszeten: 

Montag 08:00 - 12:30 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr gewährleistet.

 

Inhalt E-Mail Anfragen:

Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie das entsprechende Anliegen (zum Beispiel Verlängerung oder Übertrag Aufenthalt, Antrag oder Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Einladung). Diese Daten sind in den Betreff der E-Mail einzutragen.

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