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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

Hierfür sind entprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorzulegen. 

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Steuerverwaltung: Hundesteuer

Berliner Platz 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
+49 621 504-3331

Telefonzeiten und Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
09:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:00 Uhr
14:00 -bis 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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