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mixins.searchInfo_searchTermFreilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Fundbüro

Bismarckstraße 23
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 621 504-2404
+49 621 504-3932

Montag, Dienstag 
08:00 bis 11:40 Uhr letzter Einlass

Donnerstag
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14:00 bis 16:40 Uhr letzter Einlass

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