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mixins.searchInfo_searchTermNachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Ludwigshafen - Standesamt: Eheschließung

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
115
+49 621 504-3472

Termine werden nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer +49 621 504-5599 vergeben.

Anrufe zur Vereinbarung von Terminen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 9 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten kann eine Bitte um Rückruf auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.

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