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Sterbefall anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Frankenthal (Pfalz)

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist.

Anzuzeigen ist der Sterbefall innerhalb von drei Werktagen beim zuständigen Standesamt. 

Grundsätzlich werden für die Beurkundung folgende Unterlagen benötigt:

- Todesbescheinigung des Arztes

- Heiratsurkunde bzw. Ablichtung aus dem Eheregister des Verstorbenen bei verheirateten Personen, 

- zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten bei verwitweten Personen

- Geburtsurkunde bei ledigen Personen

- Personalausweis

- Meldebescheinigung bei nicht in Frankenthal gemeldeten Verstorbenen

Falls eine Bestattung auf einem der Frankenthaler Friedhöfe stattfinden soll, ist zusätzlich eine Bestattungsgenehmigung erforderlich. Diese wird ebenfalls durch das Standesamt ausgestellt.

Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von €uro 19,00 fällig.


Ihre zuständige Stelle:

Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Standesamt

Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06233 89-888
06233 89-15705

Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Für die Nutzung unseres Servicepoints ziehen Sie am Eingang bitte ein Ticket. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. 

Termine bei Standesbeamten können Sie online buchen über:   www.frankenthal.de/onlinetermin . Für nicht online buchbare Angelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über standesamt@frankenthal.de oder 06233/89-888. Hier ist in der Regel eine Beratung vor Terminvereinbarung notwendig. 

Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal . de/offen  

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