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mixins.searchInfo_searchTermBeglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Beglaubigt werden können Dokumente (Abschriften, Vervielfältigungen, Negative, elektronische Dokumente und Ausdrucke elektronischer Dokumente) sowie Unterschriften und Handzeichen. Dabei ist zunächst zwischen der amtlichen und der öffentlichen Beglaubigung zu unterscheiden.

Die amtliche Beglaubigung richtet sich nach dem Landesverwaltungsverfahrensge­set­zes in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und bezieht sich nur auf solche Dokumente, deren Urschrift von einer Behörde ausgestellt wurde oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven nicht anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist). Amtlich beglaubigt werden kann auch eine Unterschrift oder ein Handzeichen, wenn das unter­zeich­ne­te Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder sonstigen Stelle, der es aufgrund einer Rechts­vorschrift vorzule­gen ist, benötigt wird.

Rechtliche Grundlage einer öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften ist das Bürgerli­che Gesetzbuch. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist nur in den Fällen zulässig, die durch Gesetz vorgeschrieben sind.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 1 - Bürgerbüro

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 18 61
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Bürgerbüro der Kreisverwaltung
Mo bis Mi: 07:15 - 17:00 Uhr
Do: 07:15 - 18:00 Uhr
Fr: 07:15 - 12:00 Uhr

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