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mixins.searchInfo_searchTermAnmeldung einer Zwangsbestattung

Anmeldung einer Zwangsbestattung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Verstirbt eine Person, die keine Angehörigen (Hinterbliebenen) hat, welche sich um die Bestattung kümmern, und fühlt sich auch sonst niemand verantwortlich sich um die Bestattung zu kümmern, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung der Person.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Obertor 13
55590 Meisenheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06751 81-0
06751 81-2115
06751 81-2050
Alle Informationen anzeigen