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mixins.searchInfo_searchTermHilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Nichtsesshaftenhilfe, Sozialhilfe) beanspruchen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. wohnungslos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Obertor 13
55590 Meisenheim
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06751 81-0
06751 81-2115
06751 81-2050
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