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Internationalen Führerschein beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Fahrerlaubnisbehörde

Industriestraße 36
55543 Bad Kreuznach, Stadt
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Kreisverwaltung:
Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

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