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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium

Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studium

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird.

Für die Verlängerung der Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 10 - Aufenthaltsrecht

Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 18 61
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Montag 8:00 Uhr - 11:30 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag geschlossen

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