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mixins.searchInfo_searchTermDie Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz
Industriestraße 36
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Bemerkung:
Hauptstelle Bad Kreuznach
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Bemerkung:
Nebenstelle Kirn
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Hauptstelle Bad Kreuznach
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)

Außenstelle Kirn
Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.45 Uhr

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