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mixins.searchInfo_searchTermÖffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.

Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

  • werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
  • müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
  • werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“, zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Postanschrift 1851
55508 Bad Kreuznach, Stadt

Bemerkung:

Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach, Stadt

Bemerkung:

Die Anzahl frei nutzbarer Parkplätze an der Landwirtschaftskammer (Haus der Landwirtschaft) ist gerade bei größeren Veranstaltungen sehr begrenzt. Bitte weichen Sie auf umliegende Parkmöglichkeiten aus - einen Plan mit entsprechenden Hinweisen finden Sie in der Anfahrtsbeschreibung auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

+49 671 793-0
+49 671 793199

Montag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Dienstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Mittwoch  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Donnerstag  7:30 Uhr – 16:30 Uhr

Freitag  7:30 Uhr – 12:00 Uhr

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