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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU

Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Diesbezüglich ist auf die Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen abzustellen, siehe unter weiterführende Informationen.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen.

Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 10 - Aufenthaltsrecht

Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 18 61
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Montag 8:00 Uhr - 11:30 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag geschlossen

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