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mixins.searchInfo_searchTermSterbefall im Ausland beurkunden

Sterbefall im Ausland beurkunden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

57563 Daaden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bahnhofstraße 4
57567 Daaden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Am Rathaus 1
57562 Herdorf
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02743 929-0
02743 929-410

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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