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Abstammungsurkunde

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
57563 Daaden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bahnhofstraße 4
57567 Daaden
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Am Rathaus 1
57562 Herdorf
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02743 929-0
02743 929-410

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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