Jagdschein erstmalig beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.
Setzen Sie sich mit diesen Mentoren in Verbindung und fragen Sie nach weiteren Einzelheiten.
Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile:
Begonnen wird mit der Schießprüfung (Flintenschießen; Büchsenschießen und Schießen mit einer Kurzwaffe (Pistole oder Revolver). Die Schießkenntnisse werden Ihnen von waffensachkundigen Personen im Rahmen eines regelmäßigen Schießtrainings auf dem Schießstand des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz -Kreisgruppe Altenkirchen- in Altenkirchen vermittelt.
In der schriftlichen- und der mündlich praktischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachweisen:
- Tierarten, Wildbiologie, Wildkrankheiten, Behandlung des erlegten Wildes (Wildbret-Hygiene).
- Jagdbetrieb, jagdliches Brauchtum, Unfallverhütung, Führung und Haltung von Jagdhunden.
- Wildhege, Land- und Waldbau, Verhütung und Beurteilung von Wildschäden.
- Waffenrecht, Führung von Jagdwaffen, Grundzüge der Waffentechnik.
- Jagdrecht.
- Tierschutz, Naturschutz und Landespflege.
Die schriftliche Prüfung findet - landeseinheitlich - in der Regel am zweiten Mittwoch im Mai jedes Jahres statt.
Wir sind gerne für Sie da!
Oft ist es gar nicht notwendig, persönlich vorzusprechen. Jagdliche Angelegenheiten, insbesondere die Verlängerung des Jagdscheins, können postalisch erledigt werden. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner ab, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren Sie dann einen Termin!
Folgende aktive Ausbilder (Mentoren) von Jagdscheinanwärtern wurden durch die Kreisverwaltung Altenkirchen nach § 23 Abs. 3 Landesjagdverordnung (LJVO) bestellt:- Hans Jürgen Rübesam; 57632 Flammersfeld, Forsthausstr. 5; Tel.: 0160-6311268
- Raimund Reuber; 51597 Morsbach-Steimelhagen, Holpener Str. 17, Tel.: 02294/9996533
- Sven Reuber; 51597 Morsbach-Steimelhagen; Holpener Str. 17, Tel.: 02294/9996533
- Sebastian Niederer; 57586 Weitefeld, Ringstr. 3, Tel.: 02743/9342006
- Mike Thieke; 57584 Scheuerfeld; Bornstr. 48; Tel.: 0160/2406371
- Stephan Schnura; 57632 Flammersfeld; Rheinstr. 35, Tel.: 02685/988863
- Lothar Böhringer; 57612 Birnbach, Lerchenweg 9, Tel.: 02681/3294
- Sebastian Jakob, 57518 Betzdorf, Engelsteinstr. 20, Tel. 0160/8440494
- Eberhard Raßbach, 57610 Altenkirchen, Bergstr. 24, Tel: 0157/77395542
- Björn Reuber, 57597 Morsbach, Holpener Str. 17, 015730190526
- Uwe Oppermann, 57518 Betzdorf, Raiffeisenstr. 25, (Tel. 0151/15701335)
- Heiko Fries, 57520 Derschen, Kirchweg 34, 0175/2471309
- Wolfgang Meyer, Am Koppelberg 8, 57520 Niederdreisbach, Tel. 0170/7700351
- Evgenia Bitzer, Wiesenstr. 16, 57614 Berod, Tel. 015170233682
Kreisverwaltung Altenkirchen
-Untere Jagdbehörde-
Stand: 28.02.2022
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.
Die Jägerprüfung wird durch die untere Jagdbehörde durchgeführt, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie kann auch von der unteren Jagdbehörde durchgeführt werden, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person die jagdliche Ausbildung absolviert hat.
Die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (jagdliche Ausbildung) erfolgt nach einem Rahmenplan der obersten Jagdbehörde (zuständiges Ministerium) in einem anerkannten Ausbildungskurs:
- bei einer Vereinigung der Jägerinnen und Jäger oder bei einer Jagdschule oder
- von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einer Mentorin oder einem Mentor.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt) erteilt. Dies ist auch für dessen Verlängerung zuständig.
Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen ständigen Wohnsitz haben, wenden sich an die untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bezirk sie die Jagd vorwiegend ausüben wollen.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch die Jägerprüfung
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe
Hinweis: Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, können Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Mit diesem dürfen Sie nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
- Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung), bzw.
- früher gelöster Jagdschein oder,
- Bescheinigung einer unteren Jagdbehörde, dass der Bewerberin oder dem Bewerber bereits ein Jagdschein erteilt war,
- Lichtbild (nur bei erstmaliger Ausstellung und Neuausstellung)
- Nachweis des Bestehens einer Prüfung mit dem Prüfungsfach „Jagd“ im Zuge einer vorgeschriebenen Ausbildung für den Forstdienst oder Nachweis einer bestandenen Revierjägerprüfung,
- Nachweis des Bestehens der gesetzlichen Jagdhaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (fünfhunderttausend Euro für Personenschäden und fünfzigtausend Euro für Sachschäden
Die Jagdbehörde beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr nach dem jeweilig gültigen besonderen Gebührenverzeichnis und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Die Prüfungsgebühr beläuft sich auf zur Zeit 258 Euro. (Stand: Mai 2014)
Der Jagdschein wird befristet erteilt
- Jahresjagdschein: bis zu 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre
- Tagesjagdschein: für 14 aufeinanderfolgende Tage
Jugendjagdschein: höchstens 2 aufeinanderfolgende Jagdjahre
Hinweis: Das Jagdjahr beginnt am: 01.04. des Jahres und endet am 31.03. des folgenden Jahres
Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdbezirks, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung einer jagdausübungsberechtigten Person.
Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier:
- Infos zum Jagdschein (speziell) auf wald-rlp
- Infos zur jagdlichen Regelungen (allgemein) auf wald-rlp
24.01.2020
Gibt es „Sonderregelungen“ für ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen?
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, sind vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung befreit. Über die Vergleichbarkeit der Jägerprüfung entscheidet die oberste Jagdbehörde (das zuständige Ministerium).
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die keine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, können vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung nur befreit werden, wenn sie
- ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben,
- die Ausstellung eines Tagesjagdscheines (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen und
- ihre Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung nachgewiesen haben.
Für diesen Nachweis genügt die Vorlage eines in den letzten drei Jahren ausgestellten Jagdscheines.
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung
Adresse
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Kontakt
Fax
Ausländerangelegenheiten
Fax
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE]
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor.
-with appointment only-
Ansprechpartner
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Zuständig für:
- Altenkirchen (Ww.):
- Ausländerfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
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- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
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- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Falknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
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- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Falknerjagdschein ändern lassen
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
- Falknerprüfung Zulassung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
- Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein ändern
- Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
- Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
- Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
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- Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jägerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Tagesjagdschein verlängern lassen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel Fachkundeprüfung durchführen
- Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
- Waffenherstellung, Waffenhandel anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffenschein verlängern
Telefon
Zuständig für:
- Altenkirchen (Ww.):
- Ausländerfalknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
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- Ausländerfalknerjagdschein -Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerfalknerjagdschein ändern lassen
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- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
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- Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Ausländerjugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Falknerjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen
- Falknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Falknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Falknerjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Falknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Falknerjagdschein ändern lassen
- Falknerjagdschein-Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjagdschein-Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
- Falknerprüfung Zulassung beantragen
- Fischereischein Ausstellung
- Fischerprüfung Abnahme
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte als Erben beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
- Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein ändern
- Jahresjagdschein beantragen nach Einziehung
- Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jagdbezirk ändern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendfalknerjagdschein Erteilung Jahresjagdschein
- Jugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendfalknerjagdschein ändern lassen
- Jugendjagdschein - Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jugendjagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen
- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Schornsteinfeger
- Stelle als Bezirksschornsteinfeger aufgeben
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Tagesjagdschein verlängern lassen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Verlängerung des Waffenscheins für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel Fachkundeprüfung durchführen
- Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
- Waffenherstellung, Waffenhandel anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
- Waffenschein verlängern
Telefon
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- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)
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- Jugendjagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
- Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
- Jugendjagdschein ändern lassen
- Jägerprüfung - Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
- Tagesjagdschein verlängern lassen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition - Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel Fachkundeprüfung durchführen
- Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
- Waffenherstellung, Waffenhandel anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein verlängern