Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Vor dem Termin erhalten die Eltern einen Fragebogen per Post. Zur Untersuchung sind mitzubringen:
- der ausgefüllte Fragebogen,
- das Vorsorgeheft,
- der Impfpass.
Es fallen keine Kosten an.
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
11.12.2020
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
GS Weyerbusch
Adresse
57635 Weyerbusch
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule Grundschule Hamm
Adresse
57577 Hamm (Sieg)
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Petrus-Canisius-Schule Grundschule Brachbach
Adresse
57555 Brachbach
Kontakt
Telefon
Fax
Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
Adresse
57555 Mudersbach
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Grundschule Weitefeld
Adresse
57586 Weitefeld
Kontakt
Telefon
Fax
Franziskus-Grundschule Wissen
Adresse
57537 Wissen
Kontakt
Telefon
Fax
St. Franziskus-Schule Friesenhagen Grundschule
Adresse
51598 Friesenhagen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
Adresse
57518 Betzdorf
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
Adresse
57518 Betzdorf
Kontakt
Telefon
Fax
Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
Adresse
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Grundschule Hellertal Alsdorf
Adresse
57518 Alsdorf
Kontakt
Telefon
Fax
Grundschule Herdorf
Adresse
57562 Herdorf
Kontakt
Telefon
Fax
Glück auf!-Schule Grundschule Horhausen
Adresse
56593 Horhausen (Westerwald)
Kontakt
Telefon
Fax
Christophorus-Grundschule Honigsessen
Adresse
57587 Birken-Honigsessen
Kontakt
Telefon
Fax
Pestalozzi-Schule Grundschule I Altenkirchen
Adresse
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
Adresse
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Grundschule Katzwinkel Barbaraschule
Adresse
57581 Katzwinkel (Sieg)
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Michaelschule Grundschule Kirchen
Adresse
57548 Kirchen (Sieg)
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Grundschule Biersdorf Daaden
Adresse
57567 Daaden
Kontakt
Telefon
Fax
Grundschule Daaden
Adresse
57567 Daaden
Kontakt
Telefon
Fax
St.-Martin-Schule Grundschule Elkenroth
Adresse
57578 Elkenroth
Kontakt
Telefon
Fax
Grundschule Etzbach
Adresse
57539 Etzbach
Kontakt
Telefon
Fax
Raiffeisen-Grundschule Flammersfeld
Adresse
57632 Flammersfeld
Kontakt
Telefon
Fax
Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
Adresse
57580 Gebhardshain
Kontakt
Telefon
Telefon
Fax
Grundschule Friedewald
Adresse
57520 Friedewald
Kontakt
Telefon
Fax
Maximilian-Kolbe-Schule Grundschule Scheuerfeld
Adresse
57584 Scheuerfeld
Kontakt
Telefon
Fax
W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
Adresse
57572 Niederfischbach
Kontakt
Telefon
Fax
Grundschule Lahrer Herrlichkeit Oberlahr
Adresse
57641 Oberlahr
Kontakt
Telefon
Fax
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Jugendärztlicher Dienst, Praxenhygiene, MPG
Adresse
57610 Altenkirchen (Westerwald)