Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Karteikartenabschrift
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Register der Fahrerlaubnisbehörde, welche Ihren Führerschein ausgestellt hat. Sie gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten, welche bei der Umstellung von dem Papierführerschein in einen Kartenführerschein benötigt werden.
Beachten Sie bitte, dass wir nur Karteikartenabschriften für Papierführerscheine erstellen können, die von uns erteilt worden sind. Wenn der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt wurde, müssen Sie sich an diese andere Fahrerlaubnisbehörde wenden, die damals die Fahrerlaubnis ausgestellt hat.
Nutzen Sie für eine Anfrage gerne den seitens der Kreisverwaltung Altenkirchen hinterlegten Onlinedienst.