Fahrerkarte erneuern
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.
Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.
Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
Bei der Beantragung einer Fahrerkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
- Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
- gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
- beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen
Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
- § 4 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 5 Absatz 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- § 6 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
- Artikel 28 Verordnung (EU) Nummer 165/2014
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
06.02.2023
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Straßenverkehr, ÖPNV, Schülerverkehr
Adresse
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Kontakt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE]
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Hinweis:
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Für einen Besuch der Fahrerlaubnisbehörde ist es zwingend erforderlich, dass Sie vorab telefonisch mit der/dem jeweiligen Ansprechpartner/in einen Termin vereinbaren. Eine Online-Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich, befindet sich aber in Planung.
Ansprechpartner
Telefon
Zuständig für:
- Altenkirchen (Ww.):
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Taxigenehmigung beantragen
- Fahrerkarte erneuern
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Fahrerkarte wegen Verlust ersetzen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
- Führerschein abgeben
- Führerschein freiwillig abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
- Kfz: Punkte und Folgen
- Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Taxigenehmigung Erteilung
- Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen
- Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen
- Unternehmenskarte erneuern
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
- Werkstattkarte erneuern
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
- Werkstattkarte wegen Diebstahl ersetzen
- Werkstattkarte wegen Verlust ersetzen
- Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen
- Übertragung der Mietwagengenehmigung beantragen
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen