Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
Quelle: BUS Rheinland-PfalzKopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen.
Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell. Eltern müssen sich daher immer wieder mit dem Thema "Kopfläuse" auseinandersetzen.
Gemäß § 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder mit Kopfläusen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 34 Absatz 5 IfSG unverzüglich die Gemeinschaftseinrichtung über den Kopflausbefall zu informieren. Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat gemäß § 34 Absatz 6 unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
- Informieren Sie als Elternteil die Schul- oder Kita-Leitung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähigen Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte / Schule besuchen.
Wird bei einem Kind oder Jugendlichen Kopflausbefall festgestellt, sind die Sorgeberechtigten gesetzlich verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, über den Kopflausbefall zu informieren. Dies gilt auch, wenn die Eltern den Lausbefall selbst diagnostiziert haben.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung muss daraufhin unverzüglich das Gesundheitsamt unterrichten. Das Gesundheitsamt lässt dann je nach Situation entweder über die Gemeinschaftseinrichtung den Eltern schriftliche Informationen zukommen oder untersucht vor Ort die Kinder auf Kopfläuse. Für die Untersuchung ist ein schriftliches Einverständnis der Eltern erforderlich.
Das von Läusen befallene Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung so lange nicht betreten, bis eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist (Paragraph 34 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Bei wiederholtem Lausbefall ist hierfür ein ärztliches Attest erforderlich.
Falls Ihr Kind von Kopfläusen befallen ist, benachrichtigen Sie bitte auch die Eltern der Spielkameraden Ihres Kindes.
Da die Übertragung der Kopfläuse hauptsächlich von Mensch zu Mensch erfolgt, breiten sich Läuse in Gemeinschaftseinrichtungen besonders schnell aus. Kopflausbefall hat daher auch nicht zwangsläufig mit mangelnder Sauberkeit zu tun.
Die Diagnose erfolgt durch Nachweis der Läuse oder Nissen. Die Nissen unterscheiden sich von den Kopfschuppen, indem sie sich nicht einfach von den Haaren abstreifen lassen. Sie haften fest an den Haaren, bevorzugt am Haaransatz hinter den Ohren, in der Schläfen- und Nackengegend.
Die Gemeinschaftseinrichtung, die Ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass Ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Berufsbildende Schule Wissen
BBS Wissen
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57537 Wissen
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Berufsbildende Schule Betzdorf-Kirchen
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57548 Kirchen (Sieg)
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Staatlich anerkannte Schule für Pflegeberufe am DRK Krankenhaus Kirchen
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57548 Kirchen (Sieg)
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Grundschule Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch
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57635 Weyerbusch
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Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule Grundschule Hamm
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57577 Hamm (Sieg)
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Petrus-Canisius-Schule Grundschule Brachbach
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57555 Brachbach
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Martin-Luther-Schule Grundschule Mudersbach-Niederschelderhütte
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57555 Mudersbach
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Grundschule Weitefeld
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57586 Weitefeld
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Franziskus-Grundschule Wissen
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57537 Wissen
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St. Franziskus-Schule Friesenhagen Grundschule
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51598 Friesenhagen
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Christophorus-Schule Grundschule Betzdorf
Adresse
57518 Betzdorf
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Martin-Luther-Schule Grundschule Betzdorf
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57518 Betzdorf
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Freie Evangelische Bekenntnisschule -Grundschule des Vereins Freie Ev. Bekenntnisschule Altenk. FEBA e.V.-
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57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Grundschule Hellertal Alsdorf
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57518 Alsdorf
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Grundschule Herdorf
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57562 Herdorf
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Glück auf!-Schule Grundschule Horhausen
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56593 Horhausen (Westerwald)
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Christophorus-Grundschule Honigsessen
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57587 Birken-Honigsessen
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Pestalozzi-Schule Grundschule I Altenkirchen
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57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Erich-Kästner-Schule Grundschule II Altenkirchen
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57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Grundschule Katzwinkel Barbaraschule
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57581 Katzwinkel (Sieg)
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Michaelschule Grundschule Kirchen
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57548 Kirchen (Sieg)
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Grundschule Biersdorf Daaden
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57567 Daaden
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Grundschule Daaden
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57567 Daaden
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St.-Martin-Schule Grundschule Elkenroth
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57578 Elkenroth
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Grundschule Etzbach
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57539 Etzbach
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Raiffeisen-Grundschule Flammersfeld
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57632 Flammersfeld
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Astrid-Lindgren-Schule Grundschule Gebhardshain
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57580 Gebhardshain
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Grundschule Friedewald
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57520 Friedewald
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Maximilian-Kolbe-Schule Grundschule Scheuerfeld
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57584 Scheuerfeld
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W.E. Ketteler-Schule Grundschule Niederfischbach
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57572 Niederfischbach
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Grundschule Lahrer Herrlichkeit Oberlahr
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Integrierte Gesamtschule Horhausen
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56593 Horhausen (Westerwald)
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Integrierte Gesamtschule Hamm Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Schule
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Integrierte Gesamtschule Betzdorf-Kirchen Geschwister Scholl
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Marion-Dönhoff-Realschule plus Wissen
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57537 Wissen
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Bertha-von-Suttner Realschule plus
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57518 Betzdorf
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Westerwaldschule Realschule plus Gebhardshain
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57580 Gebhardshain
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Realschule plus Daaden
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57567 Daaden
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August-Sander-Schule, Realschule plus und Fachoberschule Altenkirchen
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57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Wilhelm-Busch-Schule FSP Lernen Förderschule
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57537 Wissen
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Maximilian-Kolbe-Schule FSP Lernen Förderschule
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57584 Scheuerfeld
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Förderschule am Alserberg mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung Wissen
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57537 Wissen
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Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Seuchenschutz, Umwelthygiene
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57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Kopernikus-Gymnasium Wissen
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57537 Wissen
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Westerwald-Gymnasium Altenkirchen
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57610 Altenkirchen (Westerwald)
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Freiherr-vom-Stein Gymnasium Betzdorf
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57518 Betzdorf