Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermBauvorbescheid / Bauvoranfrage

Bauvorbescheid / Bauvoranfrage

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Breisig
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Bauantrag, Baugenehmigung rlp-bürgerservice

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

Kirchstraße 15
53518 Adenau
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 36
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bemerkung:
ehemaliges AOK Gebäude
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 23
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kapellenstraße 12
56651 Niederzissen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Lindenstraße 7
53489 Sinzig
Bemerkung:
(gegenüber Bahnhof)
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Wilhelmstraße 59
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02636 9740-500
02636 9740101
02641 975-0
02641 975-610
02641 975-660
02642 901966
02691 305320
02641 975-456
02641 975-699

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen