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mixins.searchInfo_searchTermZuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

  • An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
    • hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
    • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
    • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
    • Edelsteine, Perlen und Schmuck
    • Altmetallen
  • Auskunfteien, Detekteien
  • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
  • Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
  • Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen

Ordnung, Soziales und Schulen

Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Bemerkung:
Gebäude: Haus B
+49 2691 305-300
+49 2691 305399

Ordnung, Soziales und Schulen

Fachbereichsleiter: Dirk Hansen

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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.