Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

Erlaubnis oder gehobene Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers widerrufen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser kann in Deutschland widerrufen werden. Hierzu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 4.5 - Umwelt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Alle Informationen anzeigen