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Grillplatz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ob, wo und unter welchen Bedingungen das öffentliche Grillen in Rheinland-Pfalz erlaubt ist, darüber informiert Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Allgemeine Gefahrenabwehr

Hauptstraße 116
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02641 87-252

Montag – Freitag: 08:30–12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

Hinweis: Der Zutritt zur Verwaltung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Spontanbesuche ohne vorherige Anmeldung sind nicht möglich.

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