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mixins.searchInfo_searchTermAufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern

Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie

  • nach Deutschland nachziehen und
  • sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
  • "eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
  • nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen

Zur Onlinebeantragung:

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten

Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
02641 975-0
02641 975-456

Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

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