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Europäischer Sozialfonds (ESF)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Er ergänzt die nationale Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in Deutschland. Die Mittel werden gezielt eingesetzt, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und benachteiligte gesellschaftliche Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die neuen ESF-Bundesprogramme der Förderperiode 2014 bis 2020 verfolgen folgende Ziele:

  • Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
  • Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Der ESF fördert und unterstützt eine bessere Bildung sowie die Ausbildung und Berufsqualifizierung zum Erwerb von Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt

Im Fokus stehen zum einen junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf. Ziel ist die Eingliederung leistungsschwächerer junger Menschen in eine Berufsausbildung und die Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung. Zum anderen sind Weiterbildung von Beschäftigten und Strategien für Lebenslanges Lernen zentrale Anliegen des ESF.

Zu den Fördermöglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung und der möglichen Finanzierung einer Erst- oder Zweitausbildung durch den ESF besteht großer Informationsbedarf.

Die entsprechenden ESF Programme dazu sind:

  • Bildungsprämie (BMBF), Einzelförderung möglich
  • Jobstarter plus (BMBF)
  • Evtl. ESF Programme der Bundesländer

Ein Förderantrag kann nicht von einzelnen Personen gestellt werden. Sie erfolgt in den unterschiedlichen Programmen über Projektträger und die verantwortlichen Institutionen. Möglich ist auch die Kontaktaufnahme mit einem ESF Projekt vor Ort. Das ESF Programm „Bildungsprämie“ ist eines der wenigen, das Einzelpersonen unmittelbar fördert.

Ihre zuständige Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

Aufgaben des Ministeriums:

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) ist - wie der Name bereits verdeutlicht - für eine Vielzahl von Themenfeldern zuständig.

Arbeit und Transformation

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Arbeitsmarktpolitik einschließlich diesbezüglicher Fragen des Europäischen Sozialfonds sowie die Beschäftigungspolitik und die Fachkräftesicherung.

Die Transformation der Arbeitswelt und die Herausforderungen der Digitalisierung sind ein zentrales Thema. Hier gilt es, die Zukunft der digitalen Arbeitswelt aktiv zu gestalten und die Betriebe mit ihren Beschäftigten bei der Bewältigung des Wandels zu unterstützen. Dabei kommt auch der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung eine herausgehobene Rolle zu.

Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin das Arbeits- und Tarifrecht, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sowie die Unfall- und Rentenversicherung.

Die Stärkung der nicht-akademischen Heilberufe sowie die Reform der Pflegeberufe sind ebenfalls zentrale Themen. Auf dem Gebiet des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes trägt das Ministerium als oberste Landesbehörde für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in den Betrieben bei.

Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitslosigkeit bekämpfen sind die Hauptanliegen in allen Aufgabenbereichen.

Digitalisierung

Zu den Kernaufgaben zählen insbesondere die Optimierung sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur von Rheinland-Pfalz. Hierbei steht die Umsetzung der Gigabit-Strategie, als Grundlage der digitalen Transformation, im Fokus.

Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Breitbandstrategien der Landesregierung, die Beratung der Kommunen in Breitbandangelegenheiten, die Vertretung des Breitband-Kompetenzzentrums in Rheinland-Pfalz sowie die landesweite Telekommunikationsinfrastruktur bilden einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.

Die Digitalisierung der Verwaltung, sowohl im Bereich der digitalen Vorgangsbearbeitung als auch mittels Ausbau der erforderlichen IT-Infrastruktur, das Onlinezugangsgesetz sowie die Steuerung der IT-Sicherheit sind ebenfalls wichtige Themenfelder.

Soziales

Schwerpunktthemen sind die Sozialhilfe nach dem SGB XII, zu der besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, sowie die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung.

Der Aufgabenbereich der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sowie der Rehabilitation nimmt eine besondere Stellung ein. Die Drogenbeauftragte ist Teil der Abteilung. Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt liegt auf der an der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgaben sind die Teilhabe am sozialen Leben wie am Arbeitsleben, und die Gestaltung einer barrierefreien Gesellschaft, damit Inklusion möglich wird.

Weitere Themen der Abteilung sind die Entwicklung und Umsetzung der Demografiestrategie der Landesregierung, die Seniorenpolitik mit dem Beratungs- und Vernetzungsangebot „Gemeindeschwester plus“ sowie der Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Die Ausgestaltung einer guten Pflegeinfrastruktur mit dem Ziel, die sozialräumliche Pflege zu stärken, insbesondere durch zahlreiche alternative Wohnformen, ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Aufgaben.

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls dem MASTD zugeordnet. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung, Wohnungsbau sowie der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.

Die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen ist innerhalb der Landesregierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Als Vorsitzende des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist sie bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften involviert, soweit diese für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind.

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